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KOSMETISCHER ARBEITSSTUHL MIT HOCKER |
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Mit der Einführung der Zwangsinnungen am Ende des 19. Jahrhunderts übernahmen die Frisöre auch Aufgaben der Kosmetikerin. Das war notwendig, weil dieser Berufsstand nur in wenigen ganz großen Städten als Innungsverband hätte zusammengefasst und mit einem Statut versehen werden können. Damit die Kosmetiker in kleineren Städten oder auf dem Land erfasst würden, wurden die Kosmetiker den Frisören zugeordnet. Dafür durften sie Teilarbeiten wie Gesichtsmassage oder Maniküre in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung aufnehmen. Nach dem 2. Weltkrieg verloren die Kosmetiker in den Innungen an Einfluß, bis schließlich in den 1960er Jahren neben der Maniküre auch die kleine Gesichtsbehandlung Teil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung wurde. - Dafür braucht der Frisörberuf diesen Behandlungsstuhl. Er entspricht der typischen Gestaltung in den 1960er Jahren: Kunststoffbezug, Kunststofflehne und Metallfüße. Der Stuhl selbst lässt sich horizontal und vertikal verstellen. Mit dem Hocker zusammen konnte sich die Kundin in ihrer ganzen Körperlänge entspannen. Die Nackenstütze ist wichtig für besondere Behandlungen. Dafür steht die Kosmetikerin hinter der Kundin. Inventarnummer: Fr151 Signatur: keine Signatur Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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