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Zwei Wandpaneele |
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Ein hohes und ein halbhohes dreiteiliges Wandpaneel, jeweils aus zwei schmalen, feststehenden hochrechteckigen Kompartimenten und einem gleich hohen mittleren, rechts angeschlagenen Türblatt bestehen. Felderung auf den wandfesten und beweglichen Abschnitten in drei Zonen oder Registern, zuoberst am reichsten ausgestaltet: die vier hochrechteckigen Felder der hohen Vertäfelung mit kleinteilig geometrischen bzw. vegetabil verzierten Füllungen, in einem Feld der Tür eine Wappentartsche mit der Darstellung eines Kochs vor einem Suppenkessel über offenem Feuer, darüber die Jahreszahl 1534 und zuoberst eine Hand, die einen Kochlöffel hält. Die übrigen Felder mit Faltwerkmotiven, die im Zentrum der Tür um eine Maske mit Narrenkappe herum in der Art einer Swastika gruppiert sind. Der obere Abschluß der Paneele ist mit einem profilierten Wasserschlag besetzt. Die beiden Paneele einer einheitlichen Raumausstattung der 1530er Jahre gehören zu den wenigen erhaltenen Beispielen spätgotischer Wandvertäfelung in Lübeck. Die swastikaförmige Anordnung der ornamentalen Füllungen kehrte bis zu ihrer Zerstörung im Jahre 1942 auf zwei Türblättern am Zugang zur Orgeltreppe und zur Norderturmtreppe der Marienkirche ähnlich wieder, die 1859 aus sekundär verwendeten Teilen der Dorsalpaneele des 1521 gestifteten Gestühls der Sängerkapelle gezimmert worden waren (Abb. in Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck 2, S. 279). Aus: Albrecht 2005, Kat. Nr. 248 Literatur:
Inventarnummer: 1948-157 Signatur: datiert (Türfeld mit Darstellung eines Kochs: 1534) Abbildungsrechte: St. Annen-Museum
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